Friday 3 March 2017

Forex Vereinigung Sri Lanka


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ZIELE a) Förderung der persönlichen Kontakte zwischen ausländischen Devisenhändlern in Sri Lanka und im Ausland, um die notwendige Freundschaft und das gegenseitige Vertrauen zu fördern. (B) Verbesserung der Handelsmethoden 4. MITGLIEDSCHAFT a) Es gibt vier Kategorien von Mitgliedern (i) Ordentliche Mitgliedschaft (ii) Assoziierte Mitglieder (iii) Ehrenmitgliedschaft (iv) Internationale Mitgliedschaft b) Die ordentliche Mitgliedschaft steht offen Jene Personen, die gegenwärtig an Devisen - und Geldmarkttätigkeiten beteiligt sind c) Die assoziierte Mitgliedschaft steht Personen offen, die in der Vergangenheit direkt an Devisen - und Geldmarktgeschäften beteiligt waren. Dieses Mitglied hat nicht das Recht, an einer der Sitzungen des Vereins zu stimmen, außer wie in Abschnitt 20 (a) vorgesehen. D) Jeder Kandidat für die ordentliche oder assoziierte Mitgliedschaft wird von zwei ordentlichen Internationalen Mitgliedern von zwei Finanzinstituten schriftlich benannt Vom Ausschuss nach seinem eigenen Ermessen gewählt werden und deren Entscheidung endgültig ist. E) Die Ehrenmitgliedschaft wird den von den ordentlichen Internationalen Mitgliedern vorgeschlagenen und abgeordneten Personen übertragen und gilt als Anerkennung für die der Sri Lanka Devisenbörse erbrachten Dienstleistungen Andor Money Markets oder jenen Personen, die historisch auf dem Markt aktiv sind, aber nicht mehr im Tagesgeschäft tätig sind. Diese Mitglieder haben kein Stimmrecht. F) Ehrenmitglieder werden mit einer Mehrheit von nicht weniger als 57. des Gesamtvorstandes gewählt. Alle sieben Mitglieder des Ausschusses müssen entweder in der Sitzung oder durch einen Stellvertreter abstimmen. G) Eine Liste der vom Ausschuss gewählten neuen Mitglieder wird innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl unter den Mitgliedern zur Information übermittelt. H) Die ordentlichen Mitglieder können sich schriftlich entscheiden, Mitglieder des Vereins Cambiste Internationale (ACI) vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses und nach Zahlung des Jahresbeitrages, der von der Vereinigung verlangt werden kann Cambiste Internationale Um ein internationales Mitglied des Vereins zu sein, muss der Bewerber die folgenden Qualifikationen besitzen: i) Sie müssen international an Devisengeschäften (Fremdwährungen, Anleihen, Edelmetallen) oder Fremdwährungseinlagen beteiligt sein oder die für die Ausrichtung dieser Geschäfte verantwortlichen Personen sein. (Ii) sie müssen ihre Tätigkeiten innerhalb einer Bank oder eines Bankinstituts ausüben, die als Bank in ihrer eigenen Gemeinschaft betrachtet wird, iii) sie müssen für mindestens zwei Jahre besetzt sein. I) Ein Mitglied, Oder Internationale Mitgliedschaft aufhört, kann ein assoziiertes Mitglied fortsetzen Zurück zum Seitenanfang ABONNEMENKUNG Jedes Mitglied zahlt für die Teilnahme an der Vereinigung ein jährliches Abonnement von Rs. 10OO-, die am 1. Januar eines jeden Jahres oder an dem Tag, an dem dieses Mitglied gewählt wird, fällig sind. Diese Zeichnung gilt als Schuld vor dem Ehrenschatzmeister und ist Bestandteil des Stiftungsvermögens. Es gibt eine zusätzliche Jahresgebühr für internationale Mitglieder. 6 MANAGEMENT Die Geschäftsführung des Vereins wird einem Vorstand übertragen, der aus ordentlichen oder internationalen Mitgliedern besteht, bestehend aus: (i) dem Präsidenten (ii) dem Ersten Vizepräsidenten (iii) dem Zweiten Vizepräsidenten (Vi) Der stellvertretende Sekretär (vii) Der stellvertretende Schatzmeister (viii) Zwei Komiteemitglieder b) Die Sitzungen des Ausschusses werden mindestens viermal jährlich zu solchen Zeiten und Orten abgehalten Sie bestimmen. Die Zwischenzeit zwischen zwei Ausschusssitzungen darf vier Monate nicht überschreiten. Bei allen Sitzungen des Ausschusses sind nicht weniger als fünf Mitglieder des Ausschusses aus Beschlussfähigkeit zuständig. Diese Sitzungen werden dem Ausschuss mindestens sieben Tage vorher unterrichtet. C) Im Falle einer freien Stelle im Ausschuss wird der Ausschuss ermächtigt, einen Nachfolger zu ernennen. Der so ernannte Kandidat hat das Amt nur bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung abzuhalten, ist dann aber wieder wählbar. 7 BÜROBÄRDER a. Der Präsident tritt als Vorsitzender in allen Sitzungen des General - und des Ausschusses an. Der Präsident oder der Sekretär vertritt den Verband auch in der Kommunikation mit externen Personen. B. Der Erste oder Zweite Vizepräsident in dieser Reihenfolge vertritt den Präsidenten in der Abwesenheit des Vertreters. C. Der Ehrensekretär führt alle Aufzeichnungen des Vereins außer den Finanzunterlagen und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Er wird das Protokoll aller General - und Ausschusssitzungen führen. D. Der Honorary Treasurer kontrolliert alle Gelder, sammelt und vergütet alle Gelder im Namen des Vereins, hält einen Überblick über alle Geldgeschäfte und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. HeShe ist berechtigt, bis zu Rs auszugeben. 3.000 pro Kalenderquartal für Aufwendungen im Namen des Vereins. Heshe stellt eine Woche vor der nächsten Ausschusssitzung einen Bericht über alle Ausgaben vor, die ab dem Zeitpunkt der letzten Einreichung der Konten entstanden sind. Er wird nicht mehr halten als Rs. 1.000 - in Form von Bargeld. Ein darüber hinausgehender Betrag wird in einer von der Kommission benannten Bank hinterlegt. Schecks etc. für Abhebungen von der Bank werden vom Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten zusätzlich zum Schatzmeister unterzeichnet. In Abwesenheit des Schatzmeisters ist der Sekretär berechtigt, mit dem Präsidenten oder einem der Vizepräsidenten zu unterzeichnen. Jedes Mitglied des Ausschusses, der sich aus zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen ohne befriedigende Erklärung entschließt, gilt als vom Ausschuss zurückgezogen und ein Nachfolger wird vom Ausschuss ernannt. Er soll bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung anwesend sein, ist dann aber wiederwahlberechtigt. 8. JÄHRLICHE GENERALVERSAMMLUNG a) Die jährliche Generalversammlung des Vereins wird jedes Jahr im August für die Wahl von Mitgliedern, die dem Komitee und allen dienen, stattfinden Offiziere des Vereins und für andere Geschäfte, die gemäß der Verfassung und der Satzung bestellt werden können. Diese Sitzung wird allen Mitgliedern drei Wochen vorher mitgeteilt. B) Die Amtszeit des Ausschusses reicht von einer ordentlichen Generalversammlung zur nächsten. C) Bei allen ordentlichen oder ordentlichen Hauptversammlungen der Vereinigung ist jedes Mitglied der Vereinigung berechtigt, anwesend zu sein, aber nur ordentliche und internationale Mitglieder sind berechtigt, bei jeder Frage eine Stimme und nicht mehr zu geben, sofern im Fall Der Stimmenmehrheit, so hat der Vorsitzende der Versammlung eine zweite oder stimmende Stimme abzugeben. Die Stimmabgabe an der außerordentlichen Hauptversammlung sollte persönlich erfolgen und die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist nicht zulässig, außer wie in Abschnitt 20 (a) d) Mindestens die Hälfte der gesamten ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft des Vereins muss Anwesend an einer ordentlichen Generalversammlung für ihre Gültigkeitserklärung. E) Falls keine Beschlussfähigkeit besteht, wird die Versammlung am selben Tag in der folgenden Woche an einem Ort und in einer Zeit, die bestellt werden soll, und an der Zahl der ordentlichen Mitglieder vertagt Und die anwesenden Mitglieder der Internationalen Mitglieder sind nicht mehr beschlussfähig, die Anwesenden sind beschlussfähig, sie haben jedoch keine Befugnis, die bestehenden Abschnitte der Verfassung zu ändern, zu ergänzen oder ergänzen. 9. EXTRA-ORDINARY GENERAL MEETING A) Eine außerordentliche Generalversammlung kann jederzeit durch den Ausschuß mit einer 10-tägigen Benachrichtigung an alle Mitglieder einberufen werden, oder wenn der 15. der gesamten ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft eine solche Sitzung durch Schreiben an den Ehrensekretär beantragt. In der außerordentlichen Hauptversammlung ist keine andere als die in der Bekanntmachung vorgesehene Geschäftstätigkeit abzuwickeln. B) Mindestens ein Drittel der gesamten ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft des Vereins muss bei einer außerordentlichen Generalversammlung anwesend sein gültig. C) Wird die Beschlussfähigkeit nicht beschlossen, so wird die Bilanz in der darauffolgenden Woche am selben Tag und an der Stelle, an der sie ernannt werden soll, vertagt und sollte die Zahl der ordentlichen und internationalen Mitglieder, Die Anwesenden sind beschlussfähig, aber sie haben keine Befugnis, Änderungen oder Ergänzungen eines der bestehenden Abschnitte der Verfassung vorzunehmen. 10. PRÜFUNG UND RECHNUNG a. Auf der Hauptversammlung wird ein Ehrenprüfer für das Folgejahr bestellt. Heshe prüft die Jahresabschlüsse und legt der Hauptversammlung einen Bericht vor. Heshe kann vom Präsidenten verlangt werden, die Assoziationsrechnungen für einen beliebigen Zeitraum innerhalb seiner Amtszeit zu prüfen und dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen. B. Die ordentlichen Hauptversammlungen des Vereins, die vom Ehrenschatzmeister ordnungsgemäß beglaubigt sind, werden den Mitgliedern mit der Einberufung der Hauptversammlung zugestellt. Die Treuhänder umfassen den Präsidenten, den Ersten und den Zweiten Vizepräsidenten sowie den Schatzmeister, der jedes Jahr gewählt wird. Sie sind für alle beweglichen (ohne Kassenbestände und Bankguthaben) oder unbeweglichen Vermögensgegenstände des Vereins sowie für sonstige Vermögenswerte, die die Vereinigung besitzen kann, aber keine weitere Haftung als jedes andere Mitglied. 12. VERMEIDUNG DER MITGLIEDER VON BANKRUPPEN, KONDITIONEN ODER KÜNDIGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN ETC. Jedes Mitglied, das einen Konkurs beurteilt oder eine Zusammensetzung mit seinen Gläubigern nach den Bestimmungen einer Verordnung trifft oder aus irgendeinem beleidigenden Vergehen verurteilt oder aus dem Dienst der Bank gekündigt wird, ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Mitglied des Vereins. Sofern der Gerichtshof seine Anfechtung annulliert oder seine Verurteilung aufhebt, kann der Ausschuß und in jedem anderen Fall der Ausschuss seine Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt wieder aufnehmen, in dem er nicht mehr Mitglied ist. 3.EXPULSION Der Ausschuß kann durch einstimmigen Beschluß aus dem Club jedes Mitglied ausschließen, dessen Mitglied eines MITGLIEDSTANDS so beschaffen ist, daß es nach ihrer Meinung dem Charakter des Vereins oder den Interessen der Mitglieder schadet. Bevor ein Mitglied vertrieben wird, wird sein Verhalten von dem Komitee erkundet und ihm die volle Chance gegeben, sich selbst zu verteidigen und sein Verhalten zu rechtfertigen und zu erklären. Wenn die Entscheidung nicht einstimmig ist, wird der Ausschuss schriftlich die Gründe für ihre Entscheidung an einer außerordentlichen Hauptversammlung vorlegen, um zu dem spezifischen Zweck aufgerufen zu werden, und die Frage wird mit einfacher Mehrheit der ordentlichen und internationalen Mitgliedschaft entschieden. Ein ausgewiesenes Mitglied Verfällt alle Vorrechte der Mitgliedschaft und alle Rechte gegen den Verein. 4. VERBOTE a. Glücksspiel jeglicher Art für Einsätze oder nicht, ist in den Vereinsverbänden verboten b. Die Gelder des Vereins dürfen nicht zur Zahlung der Geldbußen von Mitgliedern verwendet werden, die vor Gericht verurteilt wurden. C. Der Verband darf nicht versuchen, Handel oder Preise zu beeinträchtigen oder in irgendeiner anderen Weise den Handel oder die Preise zu beeinträchtigen oder eine Gewerkschaftsaktivität auszuüben, wie sie in einem schriftlichen Gesetz über die Gewerkschaft in Sri Lanka in Kraft ist. D. Der Verein darf sich keiner politischen Tätigkeit widmen oder seine Gelder und seine Räumlichkeiten für politische Zwecke nutzen. 15. ART UND HAFTUNG DER MITGLIEDER Jedes Mitglied hat aufgrund seiner Mitgliedschaft keine finanzielle Haftung außer der Zahlung seines Jahresbeitrags Abonnement des Vereins Der Ausschuss kann von Zeit zu Zeit Satzungen, die nicht unvereinbar mit der Verfassung sind, mit einfacher Mehrheit für die Regulierung der internen Angelegenheiten des Vereins und das Verhalten der Mitglieder ändern, widerrufen und widerrufen. Sämtliche Satzungen sind bis auf Widerruf durch den Ausschuss für die Mitglieder, die der Genehmigung bedürfen, an einer außerordentlichen Hauptversammlung 17 verbindlich. ANMERKUNGEN Alle in der Verfassung und in den Satzungen der Mitglieder des Vereins geforderten Mitteilungen Kann ein vorangestellter Brief an ein Mitglied an die letzte Adresse geschickt werden, die er dem Ehrensekretär übergeben hat, und gilt als an dem Tag, an dem sie im normalen Verlauf der Post angekommen sind, als die Ehrenmitglieder Sekretärin mit den richtigen Adressen. 18. ÄNDERUNG DER KONSTITUTION Die Verfassung kann ganz oder teilweise durch Beschluss der 23. Ordentlichen und internationalen Mitgliederversammlung auf einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins widerrufen, geändert oder ergänzt werden Gunst einer solchen Auflösung 19. ENTSCHLIESSUNG a. Die Vereinigung darf nicht aufgelöst werden, mit Ausnahme der Zustimmung von nicht weniger als 3 5 der ordentlichen, internationalen und assoziierten Mitglieder des Vereins, die entweder persönlich, per Stellvertreter oder per Post an einem außerordentlichen General Sitzung einberufen für den Zweck b. Im Falle der Auflösung der Vereinigung, wie oben beschrieben, werden alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die im Namen des Vereins rechtmäßig angefallen sind, vollständig entlastet und der verbleibende Überschuss wird zu gleichen Teilen von den ordentlichen, internationalen und assoziierten Mitgliedern geteilt. 20.GENERAL Alle Sitzungen des Vereins sind Private und angezeigte Meinungen spiegeln die persönlichen Meinungen der Referenten wider und dürfen nicht als Vertretung der offiziellen Politik der Institutionen ausgelegt werden, mit denen die Referenten verbunden sind. BY - LAWS 1. Gemäß § 9 der Satzung der Vereinigung 21 Tage im Voraus So ist der Hauptversammlung schriftlich jede Mitgliederversammlung zu unterbreiten, in der das zu tätigende Geschäft festgelegt ist. 2. Die Einladung zur Hauptversammlung muss spätestens 14 Tage vor dem für die Hauptversammlung festgesetzten Zeitpunkt beim Ehrensekretär eingegangen sein Die Versammlung und der Ehrensekretär übermitteln diese Mitteilung den anderen Mitgliedern spätestens sieben Tage vor dem für die Sitzung festgelegten Termin. 3. Die Abstimmung in den Hauptversammlungen erfolgt stimmlich oder auf andere Art und Weise, wie der Vorsitzende den Vorstand leitet Zu jeder Jahreshauptversammlung wählt der Ausschuß einen Unterausschuß von drei seiner Mitglieder, die dafür zuständig sind, a) eine Bekanntmachung zu ernennen, in der die Kandidaten für die Träger und die Mitglieder des Ausschusses für das darauffolgende Jahr innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum dieser Bekanntmachung aufgefordert werden Auf Formularen, die bei dem Ehrensekretär zur Verfügung stehen, (b) Um allen Mitgliedern eine Liste zu übermitteln. Gültige Nominierungen (c) Um zu sehen, dass Nominierungen gültig sind. (D) Um zu sehen, dass ein Mitglied nicht mehr als ein Mitglied für eine Stelle nominieren darf und nicht mehr als die Zahl der Mitglieder wählen darf, die für die Wahl in den Exekutivausschuss erforderlich sind ( E) Die in der Verfassung vorgesehenen Wahlen 5. Für den Fall, dass es keine Nominierung für eine der Planstellen gibt, ruft der Vorsitzende Nominierungen aus dem Wortlaut der Hauptversammlung ein. Diese Nominierungen werden von zwei ordentlichen oder internationalen Mitgliedern des Vereins vorgeschlagen und abgeordnet. 6. Der Präsident und in seiner Abwesenheit ist der Vorsitzende der Erste oder Zweite Vizepräsident in dieser Reihenfolge. Wenn keines von ihnen innerhalb von dreißig Minuten nach dem Termin für die Durchführung einer solchen Sitzung anwesend ist oder die anwesenden ordentlichen und internationalen Mitglieder oder in Verzug die anwesenden ordentlichen und internationalen Mitglieder sind, wählen sie ein Mitglied des Ausschusses als Vorsitzenden und wenn Kein Mitglied des Ausschusses anwesend ist oder wenn alle Mitglieder des anwesenden Ausschusses den Vorsitz verweigern, als die anwesenden ordentlichen und internationalen Mitglieder eines der ordentlichen oder internationalen Mitglieder zum Vorsitzenden 7 wählen. Der Ehrensekretär nimmt in einem Mi - Die Generalversammlung 8. In jedem Ausschuß, der den Präsidenten und seine Abwesenheit trifft, tritt der Erste oder Zweite Vizepräsident in dieser Reihenfolge als Vorsitzender auf. Ist innerhalb von dreißig Minuten nach der für die Durchführung einer solchen Sitzung vorgesehenen Zeit keine der anwesenden Ausschussmitglieder anwesend, so wählen die anwesenden Vorstandsmitglieder eines ihrer Mitglieder zum Vorsitzenden. 9. Die Sitzungen des Ausschusses werden vom Ehrensekretär oder am Der Antrag von 4 Mitgliedern des Ausschusses 10. Jedes Mitglied des Ausschusses hat STIMMRECHTE eine Stimme über jede Frage und im Falle der Gleichheit hat der Vorsitzende oder ein anderes Mitglied, das auf der Versammlung präsidiert, eine zweite oder abstimmende Abstimmung Protokoll der Protokolle der Sitzungen, die in der nächsten Sitzung gelesen und bestätigt werden

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